Projekt Beschreibung

Long Covid in der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:
Eine aufkommende Herausforderung

1. Long Covid, auch bekannt als Post-Akutes-Sequelae-SARS-CoV-2-Infektion (PASC) …

…ist eine Erkrankung, die nach der Genesung von der akuten Phase von COVID-19 auftritt und mehrere Wochen oder sogar Monate andauern kann. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Symptomen, die verschiedene Organsysteme betreffen können, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Erschöpfung:
    Viele Menschen mit Long Covid berichten über eine extreme Müdigkeit, die ihre täglichen Aktivitäten und damit auch ihre Arbeit erheblich beeinträchtigen kann.
  • Atemprobleme:
    Einige Menschen haben auch weiterhin Atembeschwerden, die die Ausführung bestimmter Arbeiten erschweren können, insbesondere solche, die körperliche Anstrengungen erfordern.
  • Kognitive Beeinträchtigungen:
    Manchmal als „COVID-Gehirn“ bezeichnet, umfassen diese Symptome Konzentrationsprobleme, Gedächtnisverlust und Schwierigkeiten beim Denken, die die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit stark beeinträchtigen können.
  • Psychische Gesundheitsprobleme:
    Depression, Angstzustände und andere psychische Gesundheitsprobleme können sich ebenfalls auf die Fähigkeit auswirken, effektiv zu arbeiten.
  • Langfristige Schäden an inneren Organen: I
    n einigen Fällen kann COVID-19 zu dauerhaften Schäden an Lungen, Herz und anderen Organen führen, was zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen kann.

Diese Symptome können so schwerwiegend sein, dass sie die Fähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben, erheblich beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen, und somit zu Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit führen können.

Jeder Fall ist jedoch einzigartig und muss individuell betrachtet werden.

  • Fatigue ist ein sehr häufiges Symptom im Rahmen von Post-/Long Covid, welches in der Regel mit anderen Beschwerden in Kombination auftritt. Fatigue ist eine subjektiv oft stark einschränkende, zu den vorausgegangenen Anstrengungen unverhältnismäßige, sich durch Schlaf oder Erholung nicht ausreichend bessernde subjektive Erschöpfung auf somatischer, kognitiver und/oder psychischer Ebene.
  • ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Erschöpfungssyndrom und kann auch Folge einer Corona Infektion sein.
    Es handelt sich um eine komplexe und oft schwerwiegende neurologische Erkrankung, die durch anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung gekennzeichnet ist, die auch nach ausreichender Ruhezeit nicht verschwindet.Zusätzlich zur anhaltenden Müdigkeit kommen bei ME/CFS noch weitere Symptome dauerhaft dazu:
    + Kopf- und Muskelschmerzen (Myalgie)
    + Gelenkschmerzen
    + Konzentrations- und Gedächtnis Dysfunktion
    + Anhaltende Geruchs- und Geschmackstörungen
    + Empfindlichkeit gegenüber sensorischen ReizenDie genaue Ursache von ME/CFS ist noch nicht verstanden. Die Diagnose erfolgt weiterhin durch das Ausschließen anderer Ursachen für ähnliche Symptome.
  • Von großer Bedeutung stellen sich auch psychische Erkrankungen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung heraus. Nach einer Corona-Infektion traten bei zahlreichen Erkrankten Depressionen und Angststörungen auf.Psychische Symptome werden überwiegend als Folge der Infektion mit COVID-19 und der damit assoziierten Belastungen und persistierenden Einschränkungen beschrieben. Es ist hinreichend belegt, dass psychische und psychosomatische Vorerkrankungen Vulnerabilitätsfaktoren für das Auftreten von psychischen Post-COVID-Symptomen darstellen.Überlebende einer schweren COVID-Erkrankung erleiden drei Monate bis 4 Jahre nach der Erkrankung in zwischen 15 und 60 % der Fälle Hypocortisolämie, erhöhte Angst- und Depressionswerte, Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), einer somatoformen Schmerzstörung oder einer Zwangsstörung.
  • Fazit:
    Die Behandlung aller Erscheinungsformen von Long Covid konzentriert sich auf die Linderung von Symptomen und kann eine multidiziplinäre Herangehensweise umfassen.
    Die Ursache ist bislang nicht von der forschenden Medizinwissenschaft verstanden, so dass es auf absehbare Zeit kein Medikament oder Ursachen tangierende Behandlungsform gegen Long Covid geben wird.

2. Wann hat man Anspruch auf Krankentagegeld bei Erwerbsunfähigkeit wegen Long Covid?

Der wegen Long Covid Erwerbsunfähige hat so lang gegen seine Krankentagegeldversicherung einen Leistungsanspruch, als ärztlich die Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert ist und auf absehbare Zeit davon auszugehen ist, dass die angesetzten Therapien anschlagen und somit ein Wiedereintritt in die Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen ist.

ACHTUNG: Der Bezug von Krankentagegeld UND BU-Rente wegen Long Covid ist nicht zulässig.

3. Wann ist man wegen Long Covid berufsunfähig?

Betroffene Versicherungsnehmer fragen sich, ob nach einer Corona-Infektion die Versicherung zahlen muss. Grundsätzlich können Sie wegen den Folgen einer Covid-Erkrankung auch berufsunfähig werden. Die Berufsunfähigkeit ist in der Regel nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt.

Ansonsten gelten auch hier die typischen Voraussetzungen:

  • „50%-Regel“
  • voraussichtliche Dauerhaftigkeit
  • keine Verweisungstätigkeit

Insbesondere wenn Berufsunfähigkeit wegen Depressionen oder anderen psychischer Erkrankungen eintritt, muss bei der Antragstellung sehr sorgfältig gearbeitet werden.

Die teilweise recht schwierige Nachweisbarkeit der die Berufsunfähigkeit auslösenden Symptome stellen eine Herausforderung dar. Aktuelle Statistiken zeigen, dass psychische Erkrankungen mit 44,9 Prozent noch die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit (BU) bleiben, Krebserkrankungen 15,4 Prozent, Rücken- und Gelenkprobleme 11,9 Prozent.

Long Covid wird zukünftig in dieser Statistik eine entscheidende Rolle spielen.

Entscheidend für einen Versicherungsrechtlichen Leistungsanspruch ist das Vorliegen einer gesundheitsbedingten Berufsunfähigkeit – unabhängig von der Ursache. Wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht in der Lage ist, zu 50 Prozent in seinem letzten Job zu arbeiten, hat Anspruch auf die vereinbarte Rente.

Wer eine private BU-Rente beantragt, muss den Nachweis führen, dass er oder sie berufsunfähig im zuletzt ausgeübten Beruf ist. Was hierunter zu verstehen ist, definieren die Versicherungsbedingungen. Die Voraussetzungen sollten also immer professionell geprüft werden. Die meisten BU-Versicherungsverträge sehen vor, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn die versicherte Person entweder voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht in der Lage sein wird, den letzten Beruf auszuüben oder ununterbrochen 6 Monate hierzu nicht in der Lage war (Fiktion der Berufsunfähigkeit).

Die 2. Alternative (Fiktion) ist meistens günstiger für die Anspruchsteller, da die Zukunftsvorhersage nach Alternative 1, ob die Leistungsminderung noch mindestens 6 Monate andauern wird, schwer zu treffen ist.

Unzutreffend ist der Einwand des Versicherers, dass die Fiktion der Berufsunfähigkeit dem Kunden nur den Nachweis erspare, dass die Leistungsminderung „voraussichtlich dauerhaft“ sei, indem diese Zukunftsprognose durch einen Umstand aus der Vergangenheit ersetzt wird. Nämlich durch das sechsmonatige ununterbrochene Bestehen der „Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben. Der Versicherer meint also, dass auch bei der 6-Monats-Klausel sie als Kunde ärztlich nachweisen müssen, dass in dem vergangenen Zeitraum tatsächlich Berufsunfähigkeit bestand. Fakt ist, dass die Versicherer die AU-Bescheinigungen in der Regel nicht als Nachweis der zurückliegenden 6-monatigen BU anerkennen mit dem Argument, dass Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung nicht identisch sei mit der Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten BU-Versicherung. Arbeitsunfähigkeit sei voraussichtlich nicht dauerhaft, Berufsunfähigkeit dagegen dauerhaft.

Da die Fiktion (Variante 2 in den Bedingungen) der Berufsunfähigkeit ja gerade den Zweck hat, einen Zustand, von dem man noch nicht weiß, ob er dauerhaft ist, als dauerhaft anzusehen, handelt es sich um eine als gegeben unterstellte Voraussetzungen für die Leistung, die fingiert wird, um Prognoseschwierigkeiten zu umgehen.

Somit ist es dem Versicherer verwehrt, zu argumentieren, Arbeitsunfähigkeit sei vorübergehend. Sinn der Fiktionsklausel ist, dass Sie in der existenziellen Situation Ihre Leistungen so schnell wie möglich erhalten sollen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass mit „Beruf“ im Sinne der Versicherungsbedingungen der Beruf des Versicherten gemeint ist, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers noch nicht beeinträchtigt war.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf viele berufliche Tätigkeiten, z.B. Wechseln ins Homeoffice, Umstellung auf Videokonferenz mit Wegfall von Reisetätigkeiten, Kurzarbeit sind für die Prüfung, ob Berufsunfähigkeit eingetreten ist, nur dann mit zu berücksichtigen, wenn die Berufsunfähigkeit danach eingetreten ist und die beruflichen Veränderungen das Berufsbild auf Dauer prägt.

Ein kurzfristig pandemie-bedingter Berufswechsel wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen dann anerkannt, wenn er mindestens sechs Monate ausgeübt wurde und die Lebensstellung des Betroffenen geprägt hat.

4. Bereiten Sie Leistungsanträge mit professioneller Unterstützung vor und nehmen Sie Verzögerungen bei der Prüfung nicht einfach hin.

Sollten Sie bei sich eine Long Covid Erkrankung vermuten und voraussichtlich für sechs Monate nicht in der Lage sein ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mehr als 50% auszuüben, oder sollte ihre Versicherung bereits ihren Leistungsantrag abgelehnt haben, wenden Sie sich bitte an spezialisierte Rechtsanwälte.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen und Prüfung zur Verfügung.