Anwalt für Berufsunfähigkeit in München
Ihre BU-Versicherung zahlt nicht?
Wer für die Zukunft vorsorgt und sich absichern möchte, investiert privat in eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch was ist, wenn es zur Leistungsablehnung kommt und das, obwohl jahrelang Versicherungsbeiträge einbezahlt wurden?
Lassen Sie sich von uns beraten. Auch bei einer Anfechtung durch den Versicherer gibt es Chancen, die vertraglichen BU-Leistungen zu erhalten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei folgenden Anliegen:
- Wann sind Leistungen zu erwarten?
- Leistungsprüfung Ihrer BU-Versicherung
- Hilfe beim Leistungsantrag
- Berufsunfähigkeit wegen Corona
- Bewertung Ihrer Berufsunfähigkeit
- Anfechtung des Versicherungsvertrags
- Leistungsverweigerung des Versicherers
- Prüfung der Ausschlussklausel
- Unterstützung bei der Nachprüfung
Wann sind Leistungen zu erwarten?
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag können in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungsnehmer in Folge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer außer Stande ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Leistungsprüfung Ihrer BU-Versicherung
Im Rahmen der Prüfung eines Leistungsanspruchs aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag ist konkret abzustellen auf die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen und bereits hier ist eine anwaltliche Betreuung geboten. Ist zum Beispiel eine sogenannte Beamtenklausel Vertragsinhalt, so richtet sich die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nach der Dienstunfähigkeitsklausel. Auch ein Student, ein Auszubildender oder eine Hausfrau können Berufsunfähigkeitsleistungen geltend machen und auch hier sind die konkreten Vertragsinhalte auf den Einzelfall bezogen zu prüfen.
Hilfe bei Leistungsantrag
Bei Antragstellung ist eine ausführliche Beschreibung Ihres Krankheits- und Beschwerdebildes notwendig, insbesondere bei psychischen Erkrankungen die eingehende Auseinandersetzung mit dem Krankheitsverlauf dient auch der Feststellung des maßgeblichen Berufs und des genauen Zeitpunkts des Eintritts der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit wegen Corona
Eine Covid-19 Erkrankung kann auch im Versicherungsrecht, insbesondere im Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht eine erhebliche Bedeutung gewinnen.
Gerade Menschen, die an einem schweren Verlauf erkrankt waren und/oder unter „Long Covid“ leiden, sollten Ansprüche aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.
Bewertung Ihrer Berufsunfähigkeit
Nach der Leistungsantragstellung des Versicherungsnehmers bedient sich der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung oftmals eines medizinischen oder berufskundlichen Gutachters, dem die wichtige Aufgabe zufällt, die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zu bewerten. Hier sind – fachübergreifend – Leitlinien von dem Gutachter zu berücksichtigen und die Qualität insbesondere eines medizinischen Sachverständigengutachtens auch hiervon abhängig. Um einen Streit im Nachgang zu vermeiden, bietet sich insoweit auch an dieser Stelle an, dass sich der Versicherer und der Versicherungsnehmer zur Begutachtung des Gutachters und zu den erforderlichen Kriterien der Begutachtung ins Benehmen setzen.
Anfechtung des Versicherungsvertrags
Nach der Leistungsprüfung durch den Versicherer erfolgt dann eine Entscheidung über den Leistungsantrag und auch hier kommen zahlreiche Sachverhaltskonstellationen in Betracht, die von einem anwaltlichen Vertreter begleitet werden sollten.
Möglich ist, dass der Versicherer aufgrund unrichtiger Angaben in dem Versicherungsantrag den Rücktritt zu dem Versicherungsvertrag, die Anfechtung des Versicherungsvertrages oder aber eine Vertragsanpassung erklärt. In all diesen Fällen ist zu prüfen, auf welcher Sachverhaltsgrundlage in Bezug auf Erkrankungen oder Behandlungen vor Antragstellung die Ablehnung des Versicherers beruht; zu prüfen ist insbesondere auch, wie sich das Antragsgespräch mit dem Versicherungsvertreter oder dem Versicherungsmakler konkret gestaltet hat. Wie wurden die relevanten Antragsfragen zur Kenntnis genommen? Wie wurde der Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen?
Leistungsverweigerung des Versicherers
Eine Leistungsablehnung durch den Versicherer kann auch darauf gestützt werden, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer trotz bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auf eine andere vergleichbare oder eine nunmehr konkret ausgeübte Tätigkeit verweist. Es stellt sich die Frage, ob der ausgesprochene Verweisungsberuf zumutbar und der Lebensstellung des Versicherungsnehmers entspricht. Insbesondere bei Selbstständigen ist die Frage der Verweisung sehr komplex und eine anwaltliche Betreuung geboten.
Prüfung der Ausschlussklausel
Eine Leistungsablehnung des Versicherers kann im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Auch hier ist die anwaltliche Prüfung der Ausschlussklausel wichtig.
Unterstützung bei der Nachprüfung
Oft ist das Nachprüfungsverfahren Auslöser für Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Bedingungsgemäß darf der Versicherer seine Leistungsverpflichtung nach Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit in der Regel jährlich prüfen. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Besserung der gesundheitlichen Situation tatsächlich eingetreten ist.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen zum Schutz der finanziellen Existenz. Aufgrund der Komplexität und der unterschiedlichsten Sachverhaltskonstellationen, die für den Leistungsfall von großer Bedeutung sein können, ist eine anwaltliche Betreuung im Zuge der Leistungsanmeldung dringend anzuempfehlen und bei jeglichen Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
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