Projekt Beschreibung
Bahnbrechendes Urteil zur Stärkung der Ansprüche von Menschen die an Long Covid erkrankt sind
Das Sozialgericht Heilbronn hat am 12. Dezember 2024 entschieden, dass die aktuellen medizinischen Erkenntnisse zum Post-COVID-Syndrom ausreichen, um dieses als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Es verurteilte die gesetzliche Unfallversicherung dazu, einem Krankenpfleger, der ursprünglich an COVID-19 erkrankt war, eine Verletztenrente zu gewähren (Az. S 2 U 426/24).
Hintergrund des Falls:
Der Kläger, ein 1963 geborener Krankenpfleger, erkrankte im Dezember 2020 an COVID-19. Die Unfallkasse erkannte dies als Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Berufskrankheitenverordnung an und zahlte bis Juni 2021 Verletztengeld. Trotz medizinischer Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen litt der Kläger weiterhin unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, darunter ein Fatigue-Syndrom, kognitive Störungen und eine depressive Episode.
Die Unfallkasse lehnte jedoch die Gewährung einer Verletztenrente ab, mit der Begründung, es lägen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über wesentliche Langzeitfolgen einer COVID-19-Infektion vor.
Das Sozialgericht Heilbronn stellte fest, dass das beim Kläger vorliegende Fatigue-Syndrom und die kognitiven Störungen typische und häufig auftretende Symptome eines Post-COVID-Syndroms sind.
Zudem verwies das Gericht auf die S1-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu Long/Post-COVID, die eine ausführliche Zusammenstellung der aktuellen Literatur enthält. Angesichts dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse sei die generelle Behauptung der Unfallkasse, es lägen keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Post-COVID-Syndromen vor, nicht nachvollziehbar.
Dieses Urteil ist wegweisend, da es die Rechte von Long/Post-COVID-Erkrankten stärkt und die Anerkennung des Post-COVID-Syndroms als Folge einer Berufskrankheit ermöglicht. Es betont die Bedeutung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Bewertung von Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Unfallkasse Berufung beim eingelegt hat.